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Kirchenein- und austritt

Informationen zum Kirchenein- und austritt

Immer wieder kommt es vor, dass ich ein Schreiben des Amtsgerichts zugestellt bekomme, in dem mir der Kirchenaustritt eines Gemeindegliedes mitgeteilt wird. Zunächst bleibt mir nichts anderes übrig, als diesen Schritt mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen. Meist sind mir die Menschen, die sich entschlossen haben, unsere Kirchengemeinde zu verlassen, nicht persönlich bekannt. So bleiben mir auch die Gründe für diesen Entschluss in der Regel unbekannt.

 

Welche Gründe für einen Kirchenaustritt kann es geben?

Oftmals geht es sicher darum, die Kirchensteuer, die von manch einem als Mitgliedsbeitrag bezeichnet wird, zu sparen. Da die Kirche kein Verein ist, spreche ich nur ungern von einem Mitgliedsbeitrag. Vielmehr ist die Kirchensteuer der Beitrag, den ich leiste, um die vielfältigen Aufgaben der Kirche zu unterstützen, die ich alleine nicht bewältigen kann.

Dazu gehören die Verkündigung der Botschaft Jesu, die Unterrichtung unserer Kinder, Gruppenarbeit mit Jugendlichen und Senioren, die Unterhaltung der Kindergärten und kirchlichen Gebäude, Krankenpflege in der Gemeinde, Sozialarbeit mit Behinderten und Randgruppen, die persönliche Seelsorge, Verbindung mit Kirchen in der Dritten Welt und anderes mehr.

Als Christen sollten uns diese Aufgaben am Herzen liegen und unterstützenswert sein!

Weitergehende Informationen zur Verwendung der Kirchensteuer in unserer Landeskirche finden Sie unter www.ekkw.de/ratgeber/kirchensteuer.html oder in den nachfolgenden Broschüren, die Sie sich hier herunterladen können:

ekkw_kirchensteuer_konkret

ekkw_finanzen_broschuere_2014

 

Ein anderer Grund, die Kirchengemeinde zu verlassen besteht gelegentlich auch darin, einer anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft beizutreten. Dann handelt es sich im eigentlichen Sinn um eine sogenannte Konvertierung, die aber durch das Schreiben des Amtsgerichts nicht ersichtlich ist, denn dem zuständigen Pfarramt wird lediglich der Kirchenaustritt mitgeteilt.

Besonders bedauerlich ist es, wenn Menschen die Kirche verlassen, weil sie mit dem Glauben abgeschlossen haben und daher grundsätzlich keinen Sinn mehr erkennen, einer christlichen Gemeinde anzugehören.

Wünschenswert wäre es, wenn Gemeindeglieder, die sich – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Gedanken tragen, die Kirche zu verlassen, ein Gespräch mit ihrem Pfarrer oder ihrer Pfarrerin suchen würden. Das würde nicht nur der nötigen kritischen Selbstreflexion in der Kirche dienen, sondern unter Umständen auch eine Möglichkeit bieten, Missverständnisse und Unzufriedenheiten zur Sprache zu bringen oder gar Missverständnisse zu vermeiden.

 

Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt?

Oft wird als erste Konsequenz angeführt, dass Ausgetretene keine kirchliche Bestattung bekommen. In Absprache mit dem Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde ist diesbezüglich beschlossen worden, dass es den Willen Verstorbener zu achten gilt. Dazu gehört auch die zu Lebzeiten abgegebene Willenserklärung, sich von der Kirche zu distanzieren. Oft sind es aber die Angehörigen eines aus der Kirche Ausgetretenen, die unter dieser Situation besonders zu leiden haben.

Natürlich werden diese Angehörigen seelsorgerlich von ihrem zuständigen Pfarrer betreut, wenn das gewünscht ist. Das kann in Seelsorgegesprächen geschehen, denkbar ist aber auch eine von der Beisetzung unabhängige Andacht in der Kirche. Es ist sehr ratsam, die eigenen Angehörigen über den Kirchenaustritt in Kenntnis zu setzen, um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Neben der Frage nach einer kirchlichen Bestattung treten aber auch oft andere Schwierigkeiten auf, über die es zu bedenken gilt:

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat sich selbst aus der christlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere die Abendmahlsgemeinschaft. Da jedoch nach evangelischen Verständnis Jesus Christus selbst durch das Wirken des Heiligen Geistes an den Tisch Gottes einlädt, werde ich niemanden zurückweisen, der sich geladen fühlt und die Achtung vor dem Heiligen Abendmahl erkennen lässt. Ich scheue mich jedoch nicht, ein einladendes Gespräch nach dem Gottesdienst zu suchen, wenn ich feststelle, dass ein Ausgetretener das Bedürfnis hatte, am Abendmahl teilzunehmen.

Grundsätzlich stehen die Kirchentüren jedem offen – auch Ausgetretenen.

Verwehrt bleiben Ausgetretenen jedoch kirchliche Ämter wie etwa das Patenamt und einige Rechte, wie z. B. das Wahlrecht bei Kirchenvorstandswahlen, das Recht an Gemeindeversammlungen teilzunehmen oder das Recht der Inanspruchnahme von bestimmten Amtshandlungen.

 

Sie sind bereits aus der Kirche ausgetreten und tragen sich mit dem Gedanken, wieder einzutreten?

Generell ist es kein Problem, wieder in eine Kirche einzutreten. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Zunächst besteht die Möglichkeit, den zuständigen Pfarrer anzusprechen. Vielleicht ergibt es sich, über Ihre bisherigen Erfahrungen mit Kirche oder auch über die Gründe zu sprechen, die Sie einst zu einem Austritt bewogen haben. Über das weitere Vorgehen kann dann im Detail gesprochen werden.

Eine andere Möglichkeit des Wiedereintritts bietet die Kircheneintrittsstelle in Fulda, Heinrichstraße 3. Von Montag bis Freitag ist sie zwischen 10:00 und 17:00 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht nötig, kann aber per Telefon: 0661 90190480 oder E-Mail (eintritt@evang-kirche-fulda.de) erfolgen.

Auch hier stehen Seelsorger für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Im Laufe des Gesprächs kann dann auch der Aufnahmeantrag ausgefüllt werden. Mit der Unterschrift ist der Eintritt in die Evangelische Kirche rechtskräftig. Nach Vollzug des Kircheneintritts erhalten Sie eine Mitgliedschaftsbescheinigung, mit der Sie als Mitglied der Evangelischen Kirche in der Kirchengemeinde Ihres ersten Wohnsitzes ausgewiesen werden.

Sowohl im Pfarramt als auch in der Kircheneintrittsstelle benötigen Sie für den Kircheneintritt Ihre Taufurkunde und die Bescheinigung des Amtsgerichts, die Sie beim Austritt aus der Kirche erhalten haben.

 

Vielleicht konnten hier einige Ihrer Fragen beantwortet werden. Sollten Sie weitere Fragen oder Gesprächsbedarf haben oder auch persönlich vor einer Entscheidung stehen, bin ich gerne für Sie da!

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