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Kirche mit Geschichte

Der Ort Hettenhausen wurde erstmals in einer Schenkungsurkunde an das Kloster in Fulda im Jahr 927 n. Chr. erwähnt. Als Gründungsjahr gilt danach das Ende der Amtszeit des damaligen Abtes Hadamar im Jahr 956 n. Chr. Es ist eines der ältesten Dörfer des Landkreises Fulda. Obwohl der Ort wesentlich älter ist, gilt als urkundliche Erwähnung das Jahr 956 n. Chr.

 

Schon mehr als sechshundert Jahre, seit 1395, besitzt Hettenhausen eine Kirche. Das Patrozinium (= Schutzherrschaft) des Heiligen St. Georg, der der Kirche und Gemeinde Beistand und Schutz gewähren sollte, ist seit dem Jahr 1453 bekannt. Auch nach der Reformation vertrauten die Bürger sich und ihre beiden nachfolgenden Kirchen weiterhin dem Patronat des St. Georg an. Das Patrozinium verrät viel über die Geschichte des Gotteshauses. Der Heilige St. Georg steht für Tapferkeit und Nächstenliebe, Ritterlichkeit und Höflichkeit. Er gehört zu den Märtyrern, die wegen ihres Glaubens, den sie mutig vertraten, in den letzten Christenverfolgungen der Antike gefoltert und enthauptet wurden.

Im 15. Jahrhundert gehörte die Pfarrei unter das würzburgische Archidiakonat Karlstadt. Das Patronat stand dem ältesten Glied des Geschlechtes derer von Ebersberg, genannt von Weyhers, zu. Die Herren von Ebersberg haben es auch behalten bis zum Jahr 1778, als der ebersbergische Anteil am Gericht Lütter an das Bistum Fulda kam. Ihrer Pflichten als Patronatsherren sind die Ebersberger stets eingedenk gewesen, und um die Pfarrei Hettenhausen haben sie sich große Verdienste erworben.

 

Revers Balthasars von Ebersberg genannt von Weyhers bezüglich der Belehnung mit Gütern in Hettenhausen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda – Deutsche Digitale Bibliothek (deutsche-digitale-bibliothek.de) ff., Quelle: Hessisches Staatsarchiv Marburg

 

Im Jahr 1474 stattete Albrecht von Ebersberg die Pfarrkirche aus mit dem halben Zehnten von Heydenhusen, während die andere Hälfte der Kapelle im Schloss zu Weyhers gehören sollte. Der Zehnte musste entrichtet werden von allem Land, das gepflügt, geegt und gedüngt wurde; ausgeschieden waren „die Musgärten, die das Dorf begriffen“. Dem Pfarrer fiel u. a. auch zu der Zehnte von Gänsen und Enten, „Swinen und Schaffen“ und von den Bienen der zehnte „Swarm“. Wer „junge Hühner zeuget“, soll „ey jung Huhn“ geben; von „Geysen ein Heller“ und von jedem „Fuder Haws“ (Heu)  „eyn Heller“ usw. Dem Pfarrer hingegen war zur Pflicht gemacht, ein über den anderen Sonntag eine Messe und in der Woche eine Messe zu halten.

 

Missale Benedictinum (Druck)Deutsche Digitale Bibliothek (deutsche-digitale-bibliothek.de), Quelle: Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchliches Archiv

 

Die Besoldung mag doch nicht ausreichend gewesen sein, weshalb die Gemeinde sich entschloss, mit Zustimmung sämtlicher Junker die an die Kaplanei Weyhers entfallende Hälfte des Zehnten im Jahr 1505 hinzuzukaufen. Patronatsherr waren der „ehrenveste“ Junker Werner von Weyers, Pfarrherr von Hettenhausen Valentin Gutmann und Kaplan in Weyhers Peter Heinrich Herbst. Der Kaufpreis betrug 91 Gulden Frankfurter Währung. Von da an musste der Pfarrer in Hettenhausen alle Sonntag eine Messe und in der Woche zwei halten. Beringt und versiegelt wurde der Kaufbrief durch den hochwürdigen Fürsten und Herrn, Herrn Johann, Abt des Stifts zu Fulda.

 

Aufrichtung einer Ordnung für die Gemeinde Hettenhausen – Deutsche Digitale Bibliothek (deutsche-digitale-bibliothek.de), Quelle: Hessisches Staatsarchiv Marburg

 

Auch um die Gründung einer Schule bemühten sich die Herren von Ebersberg und so hat eine solche schon vor dem Dreißigjährigen Krieg hier bestanden. Der Lehrer erhielt als Besoldungsteil eine Wiese im Rommerser Grund und den heute noch im Besitz der Schule befindlichen „Schulrain“. In der Kirchenrechnung von 1662/63 heißt es von diesem Grundstück: „13 Knacken Erbzins Michaelis 1662 von Lucas Steringers seel. Wiesen, so unsern groß gnädigster (lieber) Junker nunmehr erblich zum Schuldienst verwiesen, nach Gersfeld gezahlt und 1/2 fl. dem Schreiber daselbsten Schreibgebühr entrichtet.“ (1 Knacken = 1 1/2 Kreuzer)

Auch die Kinder von Dalherda besuchten die Schule in Hettenhausen, bis im Jahr 1708 auch dort eine Schule gegründet wurde. Das Einkommen des Lehrers, der das Schulehalten nur im Nebenberuf betrieb, muss aber recht kärglich gewesen sein, heißt es doch noch 1775, dass er „allda seine vollkommene Nahrung nicht hat, deshalb ihm von genannter Herrschaft erlaubt ist, eine Provission zu treiben.“ Man gab ihm daraufhin einen Acker an der Horst als ein Los des Neugerodeten. Durch Urkunde vom 18. Dezember 1775 wurde der Schule dieser Acker vom Grafen Fr. v. Weyhers „als ewiges von allen Abgaben freies Eigentum garantiert“.

 

Welche Orte in alter Zeit zur Pfarrei Hettenhausen gehörten, ist nicht bekannt. Die Zugehörigkeit Dalherdas bestand wohl seit der Begründung des Kirchspiels, nachweislich ist sie seit dem Jahr 1588 und hat fortbestanden bis zum Jahr 1835. Im 16. Jahrhundert zählte auch Altenhof hierher; ebenso war Weyhers mit ihm vereinigt. Noch 1750 war ein großer Teil des zuletzt genannten Ortes protestantisch. Bis 1778 durfte dort der Pfarrer von Dietershausen nicht in den von Weyherschen Häusern taufen. Die meisten Gehöfte von Gichenbach und Altenfeld waren nach Hettenhausen eingepfarrt. Die Aufnahme der Höfe und Hütten in die Pfarrei geschah anfänglich ohne alle Verbindlichkeit, später wurde sie vertraglich festgehalten. So kamen 1689 die Schalmei, 1781 der Bienhof und Neuwart am Ebersberg und die Ruh in Gichenbach dazu.

 

Um das Jahr 1540, noch zu Lebzeiten Luthers, wurde in Hettenhausen die Reformation eingeführt. Die Annahme liegt nah, dass sie in der selben Zeit erfolgte, in der auch 1535 die übrigen ritterschaftlichen Ort die evangelische Lehre annahmen. Am 5. April 1546 zog der evangelische Prädikant Marcus Sebander mit Frau und Kindern in das Pfarrhaus ein und wirkte in Hettenhausen im Sinne der neuen lutherischen Lehre (siehe hierzu auch „475 Jahre Reformation in Hettenhausen“).

 

Unter Fürstabt Balthasar von Dernbach kam es zur Gegenreformation. Mit Hilfe der Jesuiten gelang es ihm in den eigenen Stiftslanden, den katholischen Glauben durch Vertreibung der evangelischen Pfarrer wieder herzustellen. Er glaubte in diesen Pfarreien ein Recht für sein Vorgehen zu haben, weil er sich mit den Herren von Ebersberg in diesen Orten das Patronat teilte. Die Pfarrei Hettenhausen war ein eigenes Lehen der Herren von Weyhers und so blieb sie von den Angriffen verschont. Balthasar von Dernbach starb 1606. Unter seinem zweiten Nachfolger, dem Fürstabt Johann Bernhard Schenk zu Schweinsberg sollte auch in der Pfarrei Hettenhausen die Gegenreformation zur Durchführung kommen. Er ließ durch einen plötzlichen Überfall am 15. September 1624 Kirche und Pfarrei einnehmen. Der Geistliche Jeremias Wengeslei ergriff die Flucht und suchte Schutz im Gersfelder Schloss. Der in Gersfeld wohnende Lukas von Ebersberg erhob sich gegen solche Gewalttat im Namen seines Bruders Konrad von Ebersberg zu Haselbach, des eigentlichen Patronatsherrn.

Er berief sich auf den Religionsfrieden und darauf, dass Hettenhausen nicht fuldisches Lehen, sondern eigenes Lehen sei. Der Fürstabt ließ sich aber in seinem Vorgehen nicht beirren, er setzte katholische Messpriester ein, welche des Öfteren die Einwohner von der Arbeit vom Felde weg, ja vom Mistaufladen zur Beichte nötigten. Alle Proteste der Patronatsherrschaft und des Pfarrers Wengeslei, der damals in Weyhers wohnte, waren vergeblich. Lukas von Ebersberg kam öfters von Gersfeld hierher, ließ die Kirche aufschlagen, jagte den katholischen Pfarrer aus dem Pfarrhof und nahm den Kirchenschlüssel mit, den er in die Schreibstube zu Gersfeld legte.

 

Die Schrecken des Dreißigjährigen Krieges trafen noch in anderer Weise das Kirchspiel. Es blieb nicht verschont, als 1635 die Pest durchs Land ging. Hier und in Dalherda wurden 400 Menschen von ihr dahingerafft. Die Leichen von Dalherda wurden damals noch nach Hettenhausen gebracht. Dieses Sterben soll die Veranlassung zur ersten Anlage eines Friedhofes in Dalherda gegeben haben. (Ob diese Angabe den Tatsachen entspricht, konnte nicht nachgeprüft werden; die erste Kapelle in Dalherda wurde auf jeden Fall erst 1703, die Schule 1708 errichtet.)

Als natürliche Folge der entsetzlichen Seuche machte sich ein gewaltiger Rückgang der Bevölkerungszahl bemerkbar. Nur wenige Jahre nach dem Krieg (1656) hatten beide Orte zusammen nur noch 42 Nachbarn und nach einer Angabe aus dem Jahr 1671 betrug sie gar nur 20 Nachbarn. Während der für ganz Deutschland so unruhigen Zeit brach im Jahr 1637 unversehens in Hettenhausen eine gewaltige Feuersbrunst aus. Das ganze Dorf samt Kirche, Pfarrhaus und Schule wurde ein Raub der Flammen. Dieses Ereignis nahm dem katholischen Geistlichen die Möglichkeit, weiterhin in Hettenhausen zu wohnen. Die hiesige Pfarrei wurde nun von Poppenhausen, nach einer anderen Angabe von Dietershausen aus versehen. Weil das Geld zum Wiederaufbau fehlte, musste der Gottesdienst im Freien abgehalten werden.

 

Erst nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges erhielten die Hettenhäuser die Möglichkeit, ihren evangelischen Glauben zu bekennen. Am 24. Oktober 1648 waren die Friedensverhandlungen in Osnabrück und Münster beendet worden und reitende Eilboten trugen die Nachricht vom Friedensschluss in alle Lande hinaus. Ein kaiserliches Edikt, gegeben zu Wien am 17. November 1648, wurde überall öffentlich bekannt gemacht. Die Bestimmungen in Religionsangelegenheiten waren den Evangelischen günstig. Aber noch verweigerte der Fürstabt Joachim von Graveneck den hiesigen Protestanten die freie Ausübung ihrer Religion mit der Angabe, er habe von seinem Agenten in Münster noch keine Nachricht erhalten. Mehrere gütliche Schreiben des Patronatsherrn an den Fürstabt blieben fruchtlos. Was tun? Rat und Hilfe kam endlich vom Ritterbund. Der Direktor des fränkischen Ritterkreises und Hauptmann des Orts Rhön-Werra, Johann Nolprecht von Schlitz, genannt von Goerz, ermächtigte durch Schreiben vom 17. Dezember 1648 den Herrn von Ebersberg, sich mit Gewalt in den Besitz der Kirche zu setzen und versprach ihm hierbei die Unterstützung des Ritterordens. Im Januar des nächsten Jahres schritt man zur Ausführung: am Sonntag, den 14. Januar 1649 sollte die Einnahme der Kirche erfolgen. Zwei Tage vorher benachrichtigte Lukas von Ebersberg den Pfarrer Ruprecht von Gersfeld, dass er bei der Besitzergreifung die Predigt halten sollte. Am 13. Januar kam er selbst von Bischofsheim herüber nach Gersfeld und am 14. früh bei Anbruch des Tages setzte sich ein ganzer Zug von Gersfeld aus in Bewegung.

In Begleitung des Kirchenkallators Lukas von Ebersberg befanden sich sein Bruder Wilhelm Rudolf aus Gersfeld, Ritter Wolf Albrecht von Thüringen, Pfarrer Ruprecht, Schreiber Wolf, Jäger Schultheis, Schulmeister mit Kantorei u. a. Mit 15 Pferden stark zogen sie mit etlichen Untertanen, bewaffnet mit Geschossen, nach Hettenhausen. Der Zentgraf Breitung von Weyhers führte den Pfarrer in die abgebrannte, mit Mörtel und Stein zugefallene Kirche, von welcher nichts als der Chor und zwei Seitenmauern standen und die oben ganz offen war und stellte ihn an den Altar. Der Pfarrer von Schmalnau hatte ein Geschrei gemacht, er werde die Besitzergreifung verhindern. Es wurden deshalb Wächter aufgestellt, bis die Pfarrverwandten aus Dalherda auch ankamen.

Glocken waren nicht da, man ließ darum ein Horn blasen und die Gemeindeglieder zur Kirche rufen. Der Kirchenpatron und sein ganzes Geleit mit allen Pfarrverwandten, groß und klein, jung und alt, folgten zu Gottes Lob und Ehr. Der Geistliche predigte nach dem Gesang über Jeremia 1,7. Nach der Predigt wurde mit freudigem Gesang geschlossen. Draußen vor der Tür warteten die Gemeindeglieder. Der Kirchenpatron gab ihnen das kaiserliche Edikt über den Friedensschluss bekannt und ließ sich als Kirchenkallator huldigen. Dies tat das Pfarrvolk freudig und willig, und weil kein Pfarrhaus hier war und ein Pfarrer hier nicht wohnen konnte, huldigte es auch dem Pfarrer von Gersfeld, der von dort aus die hiesige Pfarrei versah.

Im Jahr 1653 erhielt dann die Gemeinde in Johann Jakob Romroth wieder einen eigenen Pfarrer, der aber zunächst noch zwei Jahre im Schulhaus wohnen musste, weil das Pfarrhaus noch nicht wieder aufgebaut war. Von Fulda wurde kein Einspruch mehr erhoben gegen die Besitzergreifung der Kirche und die Ausübung der evangelischen Religion. Man hatte das Recht auf seiner Seite und den Platz in sicherer Hand, aber man stand vor einer zerstörten Kirche. Woher sollte man Geld nehmen zum Kirchenaufbau? Das ganze Kirchenvermögen betrug etwa 100 Gulden. Durch den Brand waren die Hütten zerstört, die der Kirche zu Lehen gingen und das Dorf war verarmt. Trotzdem ging man sofort ans Werk, das Gotteshaus herzurichten. Zunächst sollte der steinerne Fuß des Turms wieder ein Türmlein haben.

Die Arbeit wurde sofort nach der Kircheneinnahme verdingt. Willig gab jeder Nachbar hier und in Dalherda 1/2 fl. und jeder Arme 1/4 fl. Dem Zimmermann Peter Schneider von hier wurde auch alsbald die Wiederherstellung der Kirche übertragen, wofür er 16 Taler und freie Kost erhielt. Zur Bestreitung der Ausgaben schickte man unter Mitwirkung des Kirchenpatrons von beiden Gemeinden offene Bittbriefe an evangelische Orte weit und breit, die auch vieles eintrugen. Als 1650 Kirche und Schule erbaut waren, schenkte der Herr von Ebersberg der Pfarrgemeinde das sog. hohe rote Haus zu Weyhers. Mit den Ziegeln hiervon deckte man 1651 die Kirche und mit dem Erlös aus dem Holz, das man verkaufte, erbaute man das Pfarrhaus mit sämtlichen Nebengebäuden. Hierzu gaben die Herrn von Weyhers, nicht aus Schuldigkeit, sondern aus lauter gutem Willen auch das Holz. So wurde 1655 das Pfarrhaus erhoben und wohnbar.

Die kleine Kirche mitten im Dorf

Zeichnung der Kirche 1681

 

Die erste Glocke erhielt die Kirche im Jahr 1663 im Gewicht von 1 Ctr. 65 Pfd. (82,5 kg) ohne Joch und Klöppel. Am Neujahr 1664 konnte sie zum ersten Mal geläutet werden. Die Anschaffungskosten betrugen 53 Reichstaler; man bezahlte sie auf dem Weg der Umlagen, so dass Hettenhausen 41 und Dalherda 20 Taler gab.

Die noch heute vorhandene Glocke stammt aus dem Jahr 1696, als Adam von Ebersberg Kirchenkollator und Johannes Neumann Pfarrer dahier waren. Sie wurde von der weitbekannten Glockengießerei des Johannes Ulrich in Hersfeld gegossen. Die Glocke selbst nennt uns noch die Namen von zwei Bürgern des Ortes: Hans Lamb und Balzer Handwerk, die sich um die Anschaffung der Glocken wohl besonders verdient gemacht haben.

 

Hettenhausen – Deutsche Digitale Bibliothek (deutsche-digitale-bibliothek.de), Quelle: Universitätsbibliothek Kassel – Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

 

Das gleich nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges erbaute Türmlein war bald schlecht; deshalb traf man Anstalten, der Kirche einen neuen Turm zu geben, 1681 wurde er erbaut. Er steht, von großen Reparaturen abgesehen, noch heute und ist bekannt durch seine spitze Form. Damals kostete er 500 Gulden, beide Gemeinden brauchten aber nur 30 fl. zu den Kosten beizutragen.

In unserer Gegend hier besaß bis in die Reformationszeit und noch darüber hinaus der Abt von Fulda die alleinigen landesherrlichen Rechte. In dem oben erwähnten Vertrag von 1505 über den Kauf des halben Zehnten wird er darum noch der hochwürdige Fürst und Herr genannt, der den Brief beringt und besiegelt hat. In der Folgezeit machten sich aber die Ritter von seiner Oberhoheit frei und erlangten auch 1656 die Reichsunmittelbarkeit. Die Herrn von Ebersberg waren nun die Landesherren auch über Hettenhausen und unter der ritterschaftlichen blieb es bis zum Jahr 1778. In Angelegenheiten der Verwaltung gehörte es zum Amt Weyhers, die niedere Gerichtsbarkeit übte der gersfeldische Amtsvogt zu Weyhers aus, hinsichtlich der höheren Gerichtsbarkeit unterstand es der Zent Lütter.

Die Äbte von Fulda hatten allmählich begonnen, immer mehr Grundbesitz in der Rhön anzukaufen und die Geldnöte der Junker machte ihnen ihr Vorgehen leicht. Im Jahr 1778 kaufte Fulda die ebersbergische Hälfte des Gerichts restlos an. Damit erhielt es den Kirchsatz in Hettenhausen und die Filiale in Dalherda. Es wurde eine scharfe Grenze zwischen Gersfeld und dem Amte Weyhers festgelegt und eingesteint. Die Grenzsteine stehen noch heute. Sie tragen auf der einen Seite FF. (Fürstentum Fulda) und auf der anderen Seite E G W. (Ebersberg genannt von Weyhers). Wegen des Schulrains kam es noch zu einer Auseinandersetzung; Fulda sprach die Wiese an, sie blieb aber bei dem Schuldienst von Hettenhausen.

Für Hettenhausen wurde die freie protestantische Religionsübung sowie die ungeschmälerte Pfarr- und Schulbesoldung vorbehalten und von dem damaligen Fürstabt Heinrich VIII. von Bibra, dem Domkapital und Kaiser Joseph II, durch Unterschrift garantiert. Diese geistliche Regierung wurde von allen Untertanen hierorts als sehr väterlich gepriesen.

Die Beziehungen des Dorfes zu dem Grafengeschlecht von Ebersberg blieben auch nachher noch lange Jahre erhalten. Einer der letzten Sprosse der Familie, der Junker Johann Christoph von Ebersberg genannt von Weyhers, lebte in Hettenhausen und ist im Haus Nr. 63 am 1. Juli 1827 im Alter von 69 Jahren an Steckfluss gestorben.

Pfarrkirche St. Georg

Gemälde im Saal des Martin-Luther-Hauses

 


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* Im Text befinden sich einige Münzangaben. So hatte um 1700 ein Gulden (fl.) eine Kaufkraft, die heute (als grobe Orientierung)  40-50 € entspräche. 1747 mussten beispielsweise in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen für einen Gulden ein Meister 2 Tage, ein Geselle etwa 2½ und ein Tagelöhner 3 Tage zu jeweils 13,5 Arbeitsstunden an den herrschaftlichen Bauten arbeiten. Der Taler wurde auf 90 Kreuzer gesetzt, so dass der Gulden 2/3 eines Talers entsprach. In Norddeutschland wurden in der Tat 2/3-Taler geprägt. Ein Taler hatte somit den Wert von ca. 1,5 Gulden. Heute entspricht 1 Gulden einer Kaufkraft von ca. 10 €.

 

(u. a. aus der Chronik von Hettenhausen anlässlich des 1050-jährigen Bestehens im Jahr 2006, nach den Aufzeichnungen des Chronisten Friedrich Waldschmidt, Hettenhausen)

 

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