Nach Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Landeskirchenamt und ordnungsgemäßer Bekanntmachung gilt für den Friedhof in Hettenhausen ab sofort folgender Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 10.12.2024:
§ 5, Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
§ 5
Bestattungsgebühr























