Friedhofsgebührenordnung

Nach Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Landeskirchenamt und ordnungsgemäßer Bekanntmachung gilt für den Friedhof in Hettenhausen ab sofort folgender Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 10.12.2024:

§ 5, Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 5
Bestattungsgebühr

1. Erdbestattung Erwachsener und von Kindern ab 6 Jahren 700,00 €

 

Nachtrag FGO 2026