Der Haushalt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hettenhausen – Dalherda wurde gemäß Art. 37 Abs. 1 Nr. 5 der Grundordnung durch den Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 14. April 2026 ordnungsgemäß beschlossen.
Nach der Feststellung durch den Kirchenvorstand liegt der Haushalt nebst Anlagen in der Zeit vom 20. – 26. April 2026 zur Einsichtnahme der Gemeindeglieder öffentlich im Gemeindebüro Hettenhausen aus. Wir bitten um Beachtung der Öffnungszeiten.
(vgl. § 26 Abs. 2 des Kirchengesetzes über das Haushalts- und Rechnungswesen vom 24. April 2015; KABI. S. 99 [HRG]).
gez. der Kirchenvorstand










































































