Der Kirchenvorstand leitet gemeinsam mit den Pfarrer/innen die Gemeinde, so steht es in der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Artikel 35), sozusagen dem kirchlichen Grundgesetz. Verantwortung teilen, darum geht es. Der christliche Glauben ist die Basis. Geistlich leiten. Viele Fragen und Aufgaben: Gebäude, Finanzen, Personal. Welche Schwerpunkte setzen wir im Gottesdienst? Wie wichtig ist uns die Arbeit mit Kindern? Welchen Raum geben wir Jugendlichen? Geduldiges Beraten, selbstverständlich ehrenamtlich. Unbezahlbar ist das.
Ohne Kirchenvorstand läuft nichts. Es braucht Menschen, die in aller Unterschiedlichkeit Verantwortung übernehmen: Erfahrene, die bleiben und neue, die dazukommen. So kann die Arbeit gelingen in Gottes Namen.
Kandidieren kann, wer
– volljährig ist
– der Kirchengemeinde angehört
– Einsicht und Erfahrung in kirchlichen Dingen besitzt und in gutem Ruf steht.
Eine Wahlperiode umfasst sechs Jahre. Ein Rücktritt aus persönlichen Gründen ist immer möglich.
Informationen in Ihrem Pfarramt oder unter wahlservice@ekkw.de
Pfarrerin Ulrike Joachimi,
Wahlbeauftragte für die KV-Wahl 2019